Das Wichtigste in Kürze:
Die Buchung wird verbindlich, sobald du unsere Bestätigung hast und die Anzahlung von CHF 500 bezahlt ist. Der Rest ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Je früher du absagst, desto weniger kostet es dich. Ab Sommer 2027 buchst du den Flug selbst — er ist nicht mehr Teil des Reisepreises. Für die Reise „selbst fahren mit App“ gelten eigene Regeln, weil du dort alles selbst buchst.
Diese Bedingungen gelten für alle Reisen von Nord-Adventure. Wir haben sie so geschrieben, dass man sie versteht. Rechtlich stützen wir uns auf das Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993.
Nord-Adventure — einfache Gesellschaft
Yves Schüpbach und Thierry Stegmüller
Ritter-Weg 7, 2502 Biel/Bienne, Schweiz
info@nord-adventure.ch · 076 588 60 70
1. Wann der Vertrag zustande kommt
Der Vertrag zwischen dir und Nord-Adventure gilt, sobald zwei Dinge erfüllt sind: Du hast unsere Reservierungsbestätigung erhalten — schriftlich, telefonisch oder persönlich — und die Anzahlung von CHF 500 ist bei uns eingegangen. Ab diesem Moment gelten die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für beide Seiten, einschliesslich dieser Bedingungen.
Besondere Wünsche
Wir versuchen, deine Wünsche zu erfüllen. Verbindlich werden sie aber erst, wenn wir sie dir ausdrücklich und schriftlich bestätigt haben.
2. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken. Es gilt der Preis, der zum Zeitpunkt deiner Buchung auf unserer Website steht.
Was ab Sommer 2027 gilt
Der Flug ist ab Sommer 2027 nicht mehr im Reisepreis enthalten. Du buchst ihn selbst. Das gibt dir mehr Freiheit bei der Wahl der Verbindung und erlaubt dir, deinen Aufenthalt in Island zu verlängern. Für deinen Flug gelten ausschliesslich die Bedingungen deiner Fluggesellschaft — auch bei Verspätung, Annullierung oder Umbuchung. Wir haben darauf keinen Einfluss und können dafür nicht haften.
Plane deine Ankunft so, dass du zum vereinbarten Zeitpunkt am Treffpunkt bist. Verpasst du den Reisebeginn wegen eines verspäteten oder annullierten Fluges, gelten die Stornobedingungen unter Ziffer 3.
Anzahlung und Restzahlung
| Wann | Was |
|---|---|
| Bei der Buchung | Anzahlung CHF 500 |
| 30 Tage vor Reisebeginn | Restbetrag |
Die Reiseunterlagen bekommst du, sobald der Gesamtbetrag bezahlt ist. Geht eine Zahlung nicht rechtzeitig ein, dürfen wir die vereinbarten Leistungen zurückhalten und die Stornokosten nach Ziffer 3 verrechnen.
Bearbeitungsgebühren
Für Änderungen an einer bestehenden Buchung stellen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro Person in Rechnung.
Bei sehr kurzfristigen Buchungen — weniger als 10 Arbeitstage vor Reisebeginn — kommt eine Last-Minute-Gebühr von CHF 250 pro Buchung dazu, weil wir dann alles im Eilverfahren organisieren müssen. Entstehen dabei weitere Kosten, verrechnen wir sie nach Aufwand und sagen dir vorher, worum es geht.
Wenn wir den Preis erhöhen müssen
In Ausnahmefällen kann sich ein Preis nachträglich ändern — etwa durch höhere Transportkosten, neue oder erhöhte Steuern und Abgaben, veränderte Wechselkurse oder behördliche Massnahmen. Wir informieren dich mindestens drei Wochen vor Reisebeginn.
Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des Reisepreises, kannst du innerhalb von fünf Tagen nach unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Wir erstatten dir dann alles, was du bereits bezahlt hast.
3. Wenn du absagen oder ändern musst
So sagst du ab
Sag uns schriftlich Bescheid — per E-Mail an info@nord-adventure.ch oder per Post an Nord-Adventure, Ritter-Weg 7, 2502 Biel. Massgeblich ist der Tag, an dem deine Mitteilung bei uns eingeht; den Nachweis dafür trägst du. Reiseunterlagen, die du schon hast, schickst du bitte zurück.
Diese Bedingungen gelten auch, wenn du wegen schlechten Wetters absagst.
Was eine Absage kostet
| Zeitpunkt deiner Absage | Anteil des Reisepreises |
|---|---|
| bis 50 Tage vor Reisebeginn | 30 % |
| 49 bis 16 Tage vorher | 60 % |
| 15 bis 7 Tage vorher | 80 % |
| ab 6 Tage vorher | 100 % |
Erscheinst du am Abreisetag nicht, gilt das als Absage an diesem Tag.
Zusätzlich zu diesen Stornokosten stellen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro Person in Rechnung. Diese Gebühr wird von Annullierungsversicherungen in der Regel nicht gedeckt.
Dein Flug ist davon nicht betroffen — für ihn gelten die Bedingungen deiner Fluggesellschaft. Je nach Tarif kann eine Annullierung dort bis zu 100 % kosten.
Buchungen über QoQa
Hast du deine Reise über QoQa gebucht, gelten deren Bedingungen. Solche Buchungen können nicht storniert werden, eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
Wenn du die Reise abbrichst
Brichst du die Reise ab, können wir dir weder den Reisepreis noch nicht bezogene Leistungen erstatten.
Jemand anderes reist an deiner Stelle
Wenn du nicht mitkommen kannst, darfst du jemanden an deiner Stelle schicken. Diese Person übernimmt deine Buchung zu denselben Bedingungen und muss die Voraussetzungen der Reise erfüllen — gültige Ausweispapiere und ausreichende Kondition. Die zusätzlichen Kosten tragt ihr gemeinsam; ihr haftet beide für den Reisepreis. Meldest du die Ersatzperson zu spät oder kann sie nicht teilnehmen, gilt dein Rücktritt als Absage nach der Tabelle oben.
4. Besondere Regeln für „selbst fahren mit App“
Für diese Reiseform gelten andere Bedingungen als für unsere geführten Gruppenreisen. Der Unterschied ist wesentlich, deshalb steht er hier eigens:
Was wir liefern
- die Reise-App mit Tagesprogramm, Karten, Routen und Hintergrundwissen
- einen ausgearbeiteten Reisevorschlag mit Empfehlungen für Unterkünfte, Wege und Zeiten
- unsere Erreichbarkeit für Fragen während der Vorbereitung
Was du selbst buchst
- Flug
- Mietwagen
- Unterkünfte
- alle weiteren Leistungen vor Ort
Du schliesst diese Verträge direkt mit den jeweiligen Anbietern ab und bezahlst dort. Es fliesst kein Geld für diese Leistungen über uns.
Was das rechtlich bedeutet
Weil wir dir keine Reiseleistungen verkaufen, sondern Wissen und Vorbereitung, ist diese Reiseform keine Pauschalreise im Sinne des Bundesgesetzes über Pauschalreisen. Nord-Adventure tritt dabei nicht als Reiseveranstalter auf.
Für Unterkünfte, Mietwagen, Flüge und andere Leistungen, die du selbst buchst, haften wir deshalb nicht. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Das betrifft auch den Fall, dass eine Unterkunft ausgebucht ist, eine Strasse gesperrt bleibt oder eine Fähre nicht fährt.
Unsere Empfehlungen geben wir nach bestem Wissen. Ob eine Strecke, eine Wanderung oder ein Zeitplan zu deinen Fähigkeiten, deinem Fahrzeug und den Verhältnissen an diesem Tag passt, entscheidest du selbst und auf eigene Verantwortung. Die Westfjorde sind rau: Schotterpisten, wechselndes Wetter, weite Strecken ohne Empfang.
Bezahlung und Rücktritt
Für die App und die Reisevorbereitung gilt der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarte Preis. Die Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen halten wir schriftlich fest, bevor du buchst.
5. Haftung
Erbringen wir eine vereinbarte Leistung nicht oder schlechter als zugesagt, ersetzen wir dir die Differenz zwischen dem, was du bekommen hast, und dem, was vereinbart war. Unsere Haftung ist auf den doppelten Reisepreis und auf unmittelbare Schäden begrenzt.
Wofür wir nicht haften
- Umstände, die du selbst zu verantworten hast
- unvorhersehbare Fehler Dritter, die nicht zu den gebuchten Leistungen gehören
- höhere Gewalt — Streik, Naturereignisse, Unruhen und Ähnliches
- Wetter. In den Westfjorden entscheidet es täglich mit. Wanderungen, Bootsfahrten und Fahrten können deshalb ausfallen oder anders verlaufen.
- Leistungen, die du selbst gebucht hast — insbesondere deinen Flug
Gesundheit und Kondition
Unsere Reisen führen in abgelegenes Gelände. Du nimmst an Wanderungen und Aktivitäten auf eigene Verantwortung teil und schätzt selbst ein, ob sie deiner Verfassung entsprechen. Gesundheitliche Einschränkungen, die für die Reise wichtig sein könnten, teilst du uns vor der Buchung mit. Für Personenschäden haften wir nur, wenn sie uns oder unseren Partnern zuzurechnen sind.
Bist du schwanger, informiere uns bitte vor der Buchung und kläre die Beförderungsbedingungen mit deiner Fluggesellschaft ab.
Versicherung
Wir empfehlen dir dringend eine Annullierungskosten- und Reiseversicherung, die Unfall, Krankheit, Gepäck und Rücktransport abdeckt. Lies die Bedingungen deiner Police sorgfältig — gerade bei Aktivitäten in abgelegenem Gelände lohnt der Blick ins Kleingedruckte.
6. Wenn unterwegs etwas nicht stimmt
Sag es uns sofort — vor Ort und nicht erst nach der Rückkehr. Das ist Voraussetzung dafür, dass du später Ansprüche geltend machen kannst, und meistens lässt sich ein Problem direkt lösen. Du erreichst uns unterwegs jederzeit über die Reiseleitung oder unter 076 588 60 70.
Lässt sich ein schwerwiegender Mangel nicht innert 48 Stunden beheben, darfst du selbst für Abhilfe sorgen. Die Kosten erstatten wir dir gegen Beleg. Wichtig: Lass dir den Mangel von der Reiseleitung oder vom Anbieter vor Ort schriftlich bestätigen — ohne diese Bestätigung können wir Ansprüche nicht anerkennen.
Deine Beanstandung schickst du uns spätestens 30 Tage nach dem vereinbarten Reiseende schriftlich, zusammen mit den Bestätigungen von vor Ort. Danach erlöschen die Ansprüche.
7. Wenn wir das Programm ändern
Wir behalten uns vor, einzelne Programmpunkte zu ändern, wenn es die Umstände verlangen — Wetter, Strassenverhältnisse, behördliche Anordnungen, Ausfälle bei Partnern. In den Westfjorden kommt das vor, und meistens ist die Umplanung die bessere Lösung als das Festhalten am Plan. Wir informieren dich so früh wie möglich.
Führt eine solche Änderung während einer laufenden Reise zu einer objektiv geringeren Leistung, erstatten wir dir die Differenz — ausser die Änderung war durch Umstände bedingt, die wir nicht zu vertreten haben.
8. Wenn wir absagen müssen
Zu wenige Teilnehmende
Unsere Reisen brauchen mindestens 8 Teilnehmende. Kommt diese Zahl nicht zusammen, können wir die Reise bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn absagen. Du bekommst den vollen Reisepreis zurück; weitere Ansprüche bestehen nicht.
Beachte: Deinen selbst gebuchten Flug musst du in diesem Fall selbst stornieren. Es gelten die Bedingungen deiner Fluggesellschaft. Eine Annullierungsversicherung deckt solche Fälle in der Regel ab — ein weiterer Grund, eine abzuschliessen.
Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen oder Streiks kann eine Absage nötig werden. Auch dann erstatten wir den Reisepreis; weitere Ansprüche bestehen nicht.
Absage aus wichtigem Grund
Wir dürfen eine Buchung auflösen, wenn dein Verhalten die Reise oder die Gruppe ernsthaft beeinträchtigt. In diesem Fall gelten die Stornokosten nach Ziffer 3.
9. Einreise nach Island
Für Schweizerinnen, Schweizer und Staatsangehörige Liechtensteins gilt: Reisepass oder Identitätskarte, gültig bis mindestens drei Monate nach der Rückreise. Impfvorschriften bestehen keine.
Bist du Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines anderen Landes, erkundige dich bitte beim zuständigen Konsulat. Für gültige Ausweispapiere und die Einhaltung der Einreisebestimmungen bist du selbst verantwortlich. Wirst du an der Grenze zurückgewiesen, gehen die Rückreisekosten zu deinen Lasten.
10. Ombudsstelle, Recht und Gerichtsstand
Ombudsstelle
Bevor du wegen einer Streitigkeit ein Gericht anrufst, wende dich bitte an die unabhängige Ombudsstelle der Schweizer Reisebranche. Sie vermittelt kostenlos und unabhängig.
Ombudsstelle der Schweizer Reisebranche
Etzelstrasse 42, 8038 Zürich
Telefon 044 485 45 35
Anwendbares Recht
Für das Verhältnis zwischen dir und Nord-Adventure gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Biel/Bienne.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung, die zum Zeitpunkt deiner Buchung auf dieser Seite steht.
Stand: September 2026
